Fraktions Regelwerk
Fraktions Regelwerk
FiveLife.cc • Fraktions-Regelwerk
Aktueller Stand vom 26.04.2025
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§1. Allgemeine Fraktionsregelung
1.1 – UnRP (Fraktionsbezogenes Fehlverhalten)
UnRP bezeichnet Rollenspiel Verhalten, das nicht dem erwartbaren Auftreten einer Fraktion entspricht. Jede Fraktion hat ein bestimmtes Image, eine Rolle und eine Verantwortung im RP – dementsprechend muss sie sich auch verhalten.
1.2 - Verschanzen mit mehreren Fraktionen
Es ist untersagt, sich mit mehreren Fraktionen gleichzeitig an einem Anwesen oder in einer geschlossenen Position zu verschanzen/verstecken.
Ausnahme: Ein aktiver Bündnisvertrag zwischen den Fraktionen erlaubt das Verschanzen/Verstecken gemeinsam.
1.3 – Bestrafung von Fraktionen
Illegale Fraktionen:
Illegale Fraktionen dürfen nur durch die Fraktionsverwaltung bestraft werden. Mögliche Strafen umfassen:
Fraktion Verwarnungen.
Aufforderung zur Abgabe von Waffen.
Zwangs Blood Outs.
Heruntersetzung der maximalen Spieleranzahl.
Staatsfraktionen:
Staatsfraktionen dürfen nur durch die Fraktionsverwaltung bestraft werden. Mögliche Strafen umfassen:
Geldstrafen
Interne Sonder-Anweisungen (übermittelt vom höchsten Beamten der Behörde)
Zwanghafte Entlassung von Beamten (außerhalb der Führungsebene)
Heruntersetzung der maximalen Spieleranzahl in aktiven RP-Situationen.
1.4 – Bestrafung von Fraktionsleadern
Fraktionsleader dürfen für sämtliche Regelverstöße und Vergehen nur von einem Fraktionsverwalter bestraft werden. Für Fraktionsleader gilt das normale Support-System wie für alle anderen Spieler.
1.5 – Fraktionsnamen
Man darf den Namen einer Fraktion nur wissen, wenn es explizit jemandem bekannt ist. Es reicht nicht aus zu sagen, „Ich habe gehört, ihr heißt so oder so“.
Illegale Fraktionen müssen ein Scheingeschäft führen und sind unter diesem Namen offiziell bekannt. Der illegale Name ist nur den anderen Fraktionen und den Fraktionsmitgliedern selbst bekannt.
1.6 – Voraussetzungen für Raubüberfälle
Für Raubüberfälle gelten folgende Voraussetzungen:
Mindestens 3 aktive Räuber müssen an der Situation beteiligt sein und sich aktiv in der Szene befinden.
Es muss mindestens 1 Geisel geben, die aktiv beteiligt ist und bei Bedarf auch dem LSPD gezeigt werden kann.
Die Geisel darf nicht eine Fake-Geisel sein, wie im Server-Regelwerk beschrieben.
1.7 - Einheitliche Fraktionskleidung
Jede Fraktion muss eine einheitliche, passende Fraktionskleidung haben. Diese Kleidung repräsentiert die Fraktion und dient als Erkennungsmerkmal.
1.8 - Fraktionskleidung als Voraussetzung für aktive Situationen
Die Fraktionskleidung ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an aktiven Situationen, bei denen mehr als 3 Mitglieder beteiligt sind
§2. Staatliche Fraktionen
2.1 – Sonderregeln für Staatsfraktionen (LSPD, LSMD, etc.)
Folgende spezielle Regelungen gelten für Mitglieder staatlicher Fraktionen und sind verpflichtend einzuhalten, um ein faires RP-Erlebnis zu gewährleisten:
Dienstwaffen: Ein Beamter darf nur Waffen bei sich tragen, die er auch offiziell erwerben kann.
Notwehrprinzip: Dienstwaffen sind ausschließlich zur Selbstverteidigung gedacht. Wenn ein Verdächtiger nicht bewaffnet ist, soll vorrangig mit Tazer und Dienstfahrzeug gearbeitet werden. Verhältnismäßigkeit ist oberstes Gebot!
Durchsuchungen: Fahrzeuge oder Personen dürfen nur bei einem triftigen, nachvollziehbaren Grund durchsucht werden.
Haftstrafen: Die maximale Haftzeit für Häftlinge liegt bei 60 Hafteinheiten.
2.2 - Voraussetzungen für Razzien
Um eine Razzia durchzuführen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um Fairness zu gewährleisten:
Es müssen mindestens 5 aktive Polizeibeamte im Dienst sein.
Mindestens ein Beamter davon muss sich auf der Leitungsebene befinden.
30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server-Restart sind Razzien nicht erlaubt, um Zeitdruck und unfairen Ablauf zu vermeiden.
2.3 – Erlaubte Korruption (Informationsweitergabe)
Staatsfraktionen dürfen unter der Hand Informationen an illegale Gruppen weitergeben, z. B. über bevorstehende Razzien, Ermittlungen oder verdeckte Maßnahmen. Dies gilt ausschließlich für normale Beamte.
Wichtig:
Chiefs und Beamte mit Firmenmanagement-Rechten (z. B. Commander) sind ausgenommen – sie dürfen nicht korrupt sein.
Bei Vorlage handfester Beweise für eine bestehende Korruption (z. B. Video, Audiolog, klare Zeugenaussagen im RP), darf der betroffene Beamte sofort und ohne Rücksprache entlassen werden.
2.4 Verbotene Korruption (wirtschaftlicher Vorteil)
Jegliche Form von Korruption, die wirtschaftlichen Nutzen bringt oder das Spiel Gleichgewicht stört, ist strengstens untersagt. Dazu zählen insbesondere:
Weitergabe von Dienstwaffen oder Ausrüstung an Dritte (auch ohne Gegenleistung).
Entnahme von Items oder Waffen aus der Asservatenkammer zu privaten Zwecken.
Tragen von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes.
Besitz oder Weitergabe von illegalen Waffen / Gegenständen.
Die Unantastbarkeit gilt ausschließlich für Mediziner, die sich nachweislich im aktiven Dienst befinden. Ein Mediziner gilt dann als im Dienst, wenn er sich im Einsatz befindet, Dienstkleidung trägt oder ein offizielles MD-Fahrzeug nutzt.
Gültigkeit:
Die Unantastbarkeit greift nur, solange sich der Mediziner im Dienst befindet und sich nicht aktiv oder fahrlässig in eine Gefahrenlage begibt. Sobald ein Mediziner sich absichtlich in eine bedrohliche Situation begibt (z. B. ein laufendes Schussgefecht oder eine bewaffnete Verfolgung), verliert er seinen Schutzstatus.
Missbrauch:
Das gezielte Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit – beispielsweise zum Blockieren von Fluchtwegen, zur aktiven Beteiligung an einer Konfliktsituation oder zur Weitergabe von Informationen – ist strengstens untersagt.
Staatsfraktionen (z. B. LSPD, LSMD, Bennys) müssen bei erbrachten Leistungen eine offizielle Rechnung ausstellen.
Bargeldzahlungen oder direkte Überweisungen sind nicht erlaubt. Alle Zahlungen müssen ordnungsgemäß über das Rechnungssystem abgewickelt werden.
Beispiele:
Bennys: Reparaturen, Tuning oder Lackierungen nur gegen Rechnung.
LSPD: Strafzettel oder Bußgelder nur per Rechnung.
LSMD: Revives oder medizinische Behandlungen ausschließlich mit Rechnung.
Zahlungspflicht nach der Fahrt
Jede Taxifahrt ist unmittelbar nach Beendigung der Fahrt zu bezahlen – entweder in bar oder per Überweisung.
Keine Bedrohung des Fahrers
Taxifahrer dürfen nach der Fahrt nicht bedroht, ausgeraubt oder anderweitig unter Druck gesetzt werden, um sich vor den Fahrtkosten zu drücken. Solches Verhalten wird strikt geahndet.
Unantastbarkeit während offizieller Fahrten
Während einer offiziellen Fahrt ist der Taxifahrer unantastbar – vergleichbar mit einem Medic im Einsatz. Ausnahmen bestehen nur, wenn:
sich der Fahrer in eine gefährliche Situation begibt
eine Sperrzone befahren wird
ein aktives Rollplay-Ereignis dies rechtfertigt
Fahrtpreis vorab klären
Der Preis der Fahrt muss vor Fahrtbeginn klar kommuniziert und von beiden Parteien akzeptiert werden. Eine Preisanpassung ist nur erlaubt, wenn während der Fahrt unvorhergesehene Zusatzaufträge anfallen (z. B. Umwege, zusätzliche Stopps oder weitere Mitfahrer).
Maximalpreis
Die maximalen Kosten für eine Taxifahrt betragen 250.000 $. Höchstpreise dürfen nur bei entsprechendem, gerechtfertigten Aufwand verlangt werden.
§3. Illegale Fraktionen
3.1 – Probezeit für neu gegründete Fraktionen
Jede neu gegründete illegale Fraktion unterliegt einer Probezeit von 14 Tagen ab offizieller Zulassung durch die Fraktionsverwaltung.
Dauer & Gültigkeit:
Die Probezeit beginnt mit dem Tag der offiziellen Gründung und endet nach Ablauf von 14 Kalendertagen, sofern keine besonderen Vorkommnisse auftreten.
Überwachung & Kontrolle:
Während der Probezeit steht die Fraktion unter besonderer Beobachtung. Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, das Verhalten der Mitglieder und insbesondere der Führungsebene intensiv zu überprüfen.
Konsequenzen bei Verstößen:
Kommt es innerhalb der Probezeit zu akuten Regelverstößen, unangemessenem Verhalten oder sonstigen schwerwiegenden Vorfällen, kann die Fraktionsverwaltung die Leitung der Fraktion austauschen, interne Strafen verhängen oder in besonders schweren Fällen die Fraktion auflösen.
3.2 – Legales Scheingeschäft für illegale Fraktionen
Jede illegale Fraktion benötigt ein legales Scheingeschäft, unter dem sie bekannt ist und aktiv vertreten wird. Die Kreativität der Fraktionen ist hier gefragt: Überlegt euch ein passendes Geschäft und schlagt es der Fraktionsverwaltung vor. Beispiele könnten sein:
Eigene Getränke oder Essen.
Bestimmte neue Items.
Oder Ähnliches.
3.3 – Verwendung von Fraktionsfahrzeugen
Sobald eine Fraktion mit mehr als 3 aktiven Mitgliedern in einer gemeinsamen Operation oder Aktion agiert, müssen Fraktionsfahrzeuge verwendet werden.
Im Falle spontaner Hilferufe von Fraktionsmitgliedern, bei denen die Fraktion kurzfristig eingreifen muss, kann von dieser Regel abgewichen werden.
3.4 - Maximale Mitgliederanzahl
Die maximale Mitgliederanzahl in einer illegalen Fraktion beträgt: 10
3.5 – Zusammenarbeit zwischen Fraktionen
Das gemeinsame Agieren mehrerer Fraktionen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, um RP nachvollziehbar und fair zu gestalten.
Fraktionen dürfen nur gemeinsam handeln, wenn:
eine nachvollziehbare RP-Situation mit starker, logisch entwickelter Begründung besteht oder
ein formeller Bündnisantrag bei der Fraktionsverwaltung gestellt und genehmigt wurde.
Wichtig:
Es reicht nicht aus, sich lose auf „gute Beziehungen“ zwischen Fraktionen zu berufen, um gemeinsam z. B. mit 20 Leuten ein Staatsgebäude zu stürmen. Solche Aktionen müssen klar begründet und durch RP oder Genehmigungen legitimiert sein.
3.6 – Verhalten auf dem Fraktions Anwesen
Beim Schutz des eigenen Fraktions Anwesen, gelten besondere Vorsichts- und Verhältnismäßigkeitsregeln.
Bevor auf dem eigenen Anwesen ohne Schusscall geschossen werden darf, muss die Fraktion:
mindestens 5 deutliche Warnschüsse abgeben und
dem/den Eindringling(en) ausreichend Zeit zur Reaktion geben (z. B. zum Verlassen des Geländes).
Ein sofortiges Eröffnen des Feuers ohne Schusscall oder Vorwarnung ist nicht erlaubt, selbst wenn sich Personen unbefugt auf dem Anwesen befinden.
3.7 – Regelung für inoffizielle Fraktionen
Spielergruppen, die nicht offiziell als Fraktion anerkannt sind, gelten als inoffizielle Gruppierungen und unterliegen folgenden Einschränkungen:
Inoffizielle Fraktionen dürfen ausschließlich in Gruppen von maximal 3 Personen aktiv agieren – unabhängig von der Situation oder dem Vorhaben.
Ausnahme sind natürlich Vorstellungen bei anderen Fraktionen oder Ähnlichem.
3.8 – Einmischung Dritter in laufende Konflikte
Damit sich eine dritte Partei in einen bereits laufenden Konflikt zwischen zwei Fraktionen einmischen darf, gelten klare Bedingungen:
Eine Einmischung ist nur mit einer stichhaltigen RP-Begründung erlaubt
bei bestehendem, aktivem Bündnisvertrag zwischen einer der beteiligten Fraktionen und der Drittpartei.
Ausnahme: LSPD
Das LSPD darf sich nur dann in laufende Fraktionskonflikte einmischen, wenn:
Zivilisten oder die öffentliche Sicherheit akut gefährdet sind.
Der Ort der Auseinandersetzung innerhalb oder nahe der Innenstadt liegt.
Bedeutet:
Findet der Konflikt auf einem Fraktions Anwesen oder außerhalb der Stadt statt, muss sich das LSPD zunächst zurückhalten und darf erst eingreifen, wenn eine echte Gefahr für Unbeteiligte besteht.
Ein sogenannter "Blood Out" beschreibt den gewaltsamen Ausstieg eines Mitglieds aus einer illegalen Fraktion – meist durch eine symbolische Hinrichtung im Roleplay.
Auswirkung des Blood Outs:
Wird ein Spieler durch ein Blood Out aus seiner illegalen Fraktion entfernt (z. B. durch eine RP-Hinrichtung), so vergisst dieser Charakter alle bisherigen Erinnerungen und Informationen, die direkt mit der Fraktion und deren Strukturen, Aktivitäten oder Plänen in Verbindung stehen.
Die Erinnerung an einzelne Personen bleibt jedoch bestehen – es wird nicht alles vergessen, sondern nur der Bezug zur Fraktion selbst.
§4 – Bündnisvertrag
4.1 - Voraussetzungen für ein Bündnis
Ein Bündnisvertrag ermöglicht es Fraktionen, gemeinsam zu agieren und aufzutreten. Dieser Vertrag muss mindestens 24 Stunden vor Eintritt bei der Fraktionsverwaltung im Support eingereicht werden.
4.2 - Grund eines Bündnisses
Ein Bündnis erfordert einen gut durchdachten Grund, der für die Zusammenarbeit der Fraktionen spricht.
4.3 - Erkennbarkeit der Fraktionen
Sobald die Fraktionen zusammen agieren, sollten sie gemeinsam einheitlich durch Kleidung oder andere Details erkennbar sein.
Ausnahme: Plötzlich auftretende Aktionen, bei denen keine vorherige Planung stattgefunden hat.
§5 – Kriegsantrag
5.1 - Zweck und Antragstellung
Ein Kriegsantrag erlaubt es zwei Fraktionen, für einen festgelegten Zeitraum ohne Schusscall gegeneinander zu agieren.
Der Antrag muss mindestens 24 Stunden vor Beginn im Support bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden.
Die maximale Kriegsdauer beträgt 48 Stunden.
Begründung:
Ein Krieg darf nur auf Basis eines nachvollziehbaren und gut durchdachten Grundes genehmigt werden. Unzureichend sind Aussagen wie „die waren frech zu uns“ oder ähnlichem. Diese reichen nicht als Begründung für einen Kriegsantrag.
5.2 - Regelungen während der Kriegsphase
Während des Krieges dürfen die Fraktionen ohne Schusscall aufeinander schießen.
Im Antrag müssen klare Kriegszeiten angegeben werden, in denen diese Regelung gilt.
Es ist nicht gestattet, während der gesamten Kriegszeit durchgehend ohne Schusscall zu agieren.
5.3 - Kriegsende
Nach dem Ende der Kriegsphase gilt eine Zwangspause von 5 Tagen, in der beide Fraktionen nicht erneut gegeneinander agieren oder Feindseligkeiten austragen dürfen.
§6 – Gambo-Pause
6.1 - Keine kriminellen Aktivitäten
Bei einer Gambo-Pause ist der jeweiligen Fraktion nicht mehr gestattet, Raubüberfälle oder ähnliche kriminelle Aktivitäten zu starten.
6.2 - Keine Interaktionen mit anderen Fraktionen
Sobald eine Fraktion in der Gambo-Pause ist, dürfen weder Zivilisten noch andere Fraktionen mit dieser Fraktion interagieren, insbesondere nicht schießen oder ähnliche aggressive Handlungen durchführen.